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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragsrechte

Die vertraglichen Rechte zwischen den Parteien ergeben sich ausschließlich aus den schriftlichen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und hilfsweise den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches. Nebenabreden, Vertragsänderungen, Garantien und Zusicherungen, insbesondere zugesicherte Eigenschaften bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.


2. Gewährleistung

Die Haftung des Lieferanten beschränkt sich auf kostenlose Ersatzlieferung oder Gutschrift nach seiner Wahl. Die Gewährleistung des Lieferanten setzt unverzügliche Untersuchung und Rüge durch den Kunden voraus und zwar spätestens innerhalb von zehn Tagen bei nicht verborgenen Mängeln.

Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung für Mängel, welche auf ungenaue, fehlerhafte oder abgeänderte Planungsunterlagen des Kunden zurückzuführen sind. Der volle Vergütungsanspruch des Lieferanten bleibt in solchen Fällen unangetastet.


3. Lieferung

Im Falle von Lieferhindernissen durch Streik, Materialknappheit oder Nichtlieferung von Zulieferanten oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, ist der Lieferant berechtigt, sich von seiner Leistungspflicht durch Erklärung gegenüber dem Kunden zu lösen.

Lieferverzug tritt nur ein, wenn nach dem spätesten Zeitpunkt, zu dem Lieferung erfolgen sollte, schriftlich gemahnt worden ist und nach der Mahnung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens jedoch von drei Wochen verstrichen ist. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

Die Lieferung gilt in dem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem die Ware das Werk des Lieferanten oder seine Vertragspartner verlässt.


4. Schadensersatz

Soweit unter Berücksichtigung dieser vertraglichen Vereinbarungen von Gesetzes wegen Schadensersatzansprüche bestehen, beschränkt sich die Haftung des Lieferanten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere können Schadensersatzansprüche nicht auf Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine gestützt werden.

Ohne Zustimmung des Lieferanten dürfen weder der Besteller noch Dritte in dessen Auftrag Veränderungen an den von uns gelieferten Waren vornehmen, widrigenfalls jegliche Gewährleistungshaftung des Lieferanten erlischt.


5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren werden unter verlängertem Eigentumsvorbehalt derart geliefert, daß sowohl die vom Lieferanten gelieferten Waren Eigentum des Lieferanten bleiben wie auch die künftigen Kundenforderungen aus dem im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestatteten Weiterverkauf im voraus abgetreten werden bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten.

Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer gelieferten Ware mit einem neu hergestellten Produkt, erwirbt der Lieferant Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Wert des neuen Produktes.


6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum oder nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. 

Wareneinkauf ab 2000,00€ wird mit Vorkassen Leistung von bis zu 50% der Bruttosumme erbracht, ansonsten gelten schriftliche Sondervereinbarungen mit dem Vertragspartner.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als Nebenabreden. Für das Vertragsverhältnis der Parteien gelten ausschließlich die obigen Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen des Lieferanten.


RMT-CNC
Reichenbacher Hauptstraße 66
D-77933 Lahr/ Schwarzwald

Lahr/ Schwarzwald den, 27.11.2022

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